Das neue, mittlerweile schon einige Zeit gültige Elektrogesetz besagt unter anderem, dass nunmehr Hersteller von Elektrogeräten diese nach deren Lebensende zurücknehmen müssen und für die Entsorgung und Verwertung verantwortlich sind.
Es heißt, dass der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen muss und die Altgeräte anschließend zu entsorgen hat. Weiterhin können Hersteller und Nutzer laut Gesetz hierüber abweichende Vereinbarungen treffen.
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